Artikelgruppe: Blutdruckmessgeräte |
Achtung!!
Sollte Ihnen eine ärztliche Verordnung für ein Blutdruckmessgerät vorliegen, übernimmt die Krankenkasse erfahrungsgemäß nur einen Teil
(ca. € 30,- bis € 40,-) der Kosten - den nicht gedeckten Differenzbetrag müssen wir in Rechnung
stellen.